Was kostet was im Reitverein?
Ein Wegweiser für die Abbuchung von Beiträgen, Gebühren und Kosten
Für die Mitgliedschaft:
Beitrag aktive Mitglieder
Für Jugendliche
bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres 125,00 €/Jahr
Für Erwachsene
ab der Vollendung des
18. Lebensjahres 140,00 €/Jahr
Beitrag passive Mitglieder
Für Jugendliche
bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres 15,00 €/Jahr
Für Erwachsene
ab der Vollendung des
18. Lebensjahres 30,00 €/Jahr
Stammitgliedschaft 26,00 €/Jahr
Aufnahmebeitrag
Für Jugendliche
bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres 25,00 €/einmalig
Für Erwachsene
ab der Vollendung des
18. Lebensjahres 50,00 €/einmalig
Für die Mieter im Vereinseigenen Stall
Boxmiete 374,00 €/Jahr
Mistbergung 165,00 €/Jahr
Vollpension pro Pferd ab 130,00 €/Monat
Ehrenamtlicher Pflegeeinsatz der Mitglieder
Die Anlagen bedürfen der Pflege und Instandhaltung durch die Mitglieder des Vereins.
Insbesondere sind mit dem Pflegeeinsatz diejenigen angesprochen, die die vereinseigenen Anlagen aktiv nutzen und einen entsprechenden Vorteil aus dem Bestand der Anlage ziehen.
Der Verein ist kein Dienstleistungsunternehmen und ist deshalb auf die Mitarbeit der Mitglieder angewiesen.
Die immer schlechter werdende Beteiligung der Mitglieder am Vereinsgeschehen und den damit verbundenen Arbeiten hat den Vorstand des Vereins dazu bewogen, in seiner Sitzung am 17. September 1990 folgenden Beschluss zu fassen:
Jedes aktive Mitglied des Vereins (ab Vollendung des 16. Lebensjahres gem. Jugendarbeitsschutzgesetz) ist zur Ableistung von Pflegeeinsatzstunden pro Jahr verpflichtet. Zeitraum für die Ableistung ist das Kalenderjahr.
Ab dem Jahr 2020 sind 24 Pflegeeinsatzstunden abzuleisten.
Für die Nichtableistung des Beitrages zu Erhaltung der Anlage wird pro nicht erfüllter Stunde ein Betrag von 10,00 Euro erhoben.
Dieser Betrag wird in eine gesonderte Kasse eingezahlt und soll der Aktiven-Vereinsarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Mitglieder die keinen ehrenamtlichen Beitrag zum Erhalt der anlage leisten und auch die Zahlung verweigern, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.
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