Ehrenamtliche Leistungen zum Unterhalt der vereinseigenen Anlagen
Verantwortliche: Frau E. Neidhardt-Tripp
Folgende Regelungen gelten ab 07.04.2017:
1. Bei einem anberaumten Termin zur ehrenamtlichen Leistung hat nach Beendigung der abgeleisteten Stunden die Eintragung in einer ausliegenden Liste eigenverantwortlich zu erfolgen.
2. Möchte ein aktives Mitglied ehrenamtliche Leistungen außerhalb eines anberaumten Termins ableisten, ist dieses vor Ableistung mit Frau Neidhardt-Tripp abzusprechen.
3. nur passive Mitglieder können im Namen von aktiven Mitgliedern ehrenamtliche Leistungen erbringen.
Es wird empfohlen, die Nachweise über die abgeleisteten Leistungen zeitnah von einem Vorstandsmitglied unterschreiben zu lassen.
Der Vorstand
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